Zuwendungsbescheinigung

Vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsnachweis

Sie möchten unserem Verein durch eine Spende helfen – herzlichen Dank hierfür. Das Finanzamt begrüßt ein solches Vorgehen: Spenden sind von der Steuer abzugsfähig. Dafür müssen sie allerdings in der Steuererklärung durch eine passende Spendenbescheinigung nachgewiesen werden. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 ist es noch einfacher geworden, Spenden von der Steuer abzusetzen. Und das sogar ohne Spendenbescheinigung. Abzugsfähig von der Einkommensteuer sind alle Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen. Darunter fällt also nicht nur die Wohlfahrtseinrichtung sondern auch gemeinnützige Vereine. Spenden dürfen in Höhe von bis zu 20 Prozent der persönlichen Einkünfte von der Steuer abgesetzt werden. Überschreitet jemand diese Grenze, kann er aber Spenden unbegrenzt in kommende Jahre „vortragen“ und dann von der Steuerschuld abziehen.

Bis zu einer Spendensumme von 200 Euro (ab 1.1.2021 300 €) pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden ein „vereinfachter Spendennachweis“: Anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder Ausdruck beim Onlinebanking) sowie zusätzlich der vereinfachte Zuwendungsbeleg des Empfängers aus, den sie als pdf herunterladen können.

Download vereinfachte Zuwendungsbeschenigung VFH

Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch weiterhin Einzel-Spendenbescheinigungen aus. Herzlichen Dank für Ihre Spende.